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​Barrierefreiheitserklärung

1. Geltungsbereich

Böhler Real Estate Design GmbH ist bemüht, die Webseite für alle Nutzenden zugänglich zu machen, einschliesslich Personen mit Behinderungen. Unser Ziel ist es, ein nutzerfreundliches und barrierefreies Online-Erlebnis anzubieten, dass den geltenden Standards entspricht.

2. Massnahmen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Um die Zugänglichkeit dieser Webseite sicherzustellen, haben wir unter anderem folgende Massnahmen ergriffen:

  • Verwendung einer klaren und strukturierten Navigation

  • Einsatz von Alternativtexten für Bilder, soweit technisch möglich

  • Kompatibilität mit gängigen Screenreadern

  • Optimierung für mobile Endgeräte

3. Konformitätsstatus

Diese Webseite orientiert sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA.
Trotz unserer Bemühung können einige Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich sein.
Der aktuelle Stand der Prüfung: Selbstbewertung, Stand November 2025.

4. Bekannte Einschränkungen

  • Einige ältere Dokumente und externe Inhalte können nicht vollständig barrierefrei sein

  • Design- und Layoutanpassungen können je nach Endgerät variieren

  • Externe Links liegen ausserhalb unseres Einflussbereichs

Bitte beachten Sie:
Unser Farb- und Designkonzept folgt der Marketingidentität von Böhler Real Estate Design GmbH. Dadurch können einzelne Kontraste von den empfohlenen Barrierefreiheitsstandards abweichen. Wir legen jedoch grossen Wert auf ein konsistentes und ästhetisches Erscheinungsbild und sind bestrebt, die Inhalte dennoch klar und verständlich zugänglich zu machen.

Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit zu verbessern und bekannte Einschränkungen zu reduzieren.

5. Rückmeldung und Kontakt

Sollten Sie auf Barrieren oder Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Webseite stossen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
Wir nehmen Ihr Feedback ernst und sind bemüht, eine Lösung zu finden.

6. Durchsetzungsverfahren

Falls Sie der Ansicht sind, dass Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht angemessen bearbeitet wurde, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Stelle in der Schweiz zu wenden.

Letzte Aktualisierung: 13. November 2025

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