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​Barrierefreiheitserklärung

1. Geltungsbereich

 

Diese Erklärung gilt für die Webseite der Böhler Real Estate Design GmbH.

Wir sind bestrebt, die Inhalte und Funktionen für alle Menschen zugänglich zu machen, einschliesslich Personen mit Beeinträchtigungen. Ziel ist es, ein nutzerfreundliches und barrierefreies Online-Erlebnis anzubieten, dass den geltenden Standards entspricht.

 

2. Massnahmen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

 

Zur Unterstützung der Zugänglichkeit wurden unter andrem folgende Massnahmen umgesetzt:

  • klare und strukturierte Navigation

  • weitgehende Kompatibilität mit gängigen Screenreadern

  • responsive Darstellung für mobile Endgeräte

  • konsistente Struktur von Überschriften und Inhalten

 

3. Konformitätsstatus

 

Diese Webseite orientiert sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA.

 

Der aktuelle Stand der Überprüfung basiert auf einer Selbstbewertung.

Trotz sorgfältiger Umsetzung kann die Barrierefreiheit einzelner Inhalte noch eingeschränkt sein.

 

4. Bekannte Einschränkungen

 

  • Ältere Dokumente und externe Inhalte können teilweise nicht vollständig barrierefrei sein.

  • Darstellungen können je nach Browser und Endgerät variieren.

  • Inhalte externer Anbieter liegen ausserhalb unseres Einflussbereichs.

  • Einzelne Farb- und Kontrastwerte orientieren sich an der Corporate Identity der Böhler Real Estate Design GmbH
    und können so teilweise von den idealen WCAG-Werten abweichen. Die Lesbarkeit bleibt dennoch gewährleistet.

 

Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit zu verbessern und bekannte Einschränkungen zu reduzieren.

 

 

5. Rückmeldung und Kontakt

 

Wenn Sie auf Barrieren oder technische Probleme Strossen oder Hinweise zur Verbesserung der Zugänglichkeit haben,
kontaktieren Sie uns bitte. Rückmeldungen werden sorgfältig geprüft und zeitnah bearbeitet.

 

Kontakt:

Böhler Real Estate Design GmbH

info@realestatedesign.net

 

6. Durchsetzungsverfahren

 

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Meldung zur Barrierefreiheit nicht angemessen behandelt wurde,

können Sie sich an die in der Schweiz zuständige Stelle wenden. 

 

 

Letzte Aktualisierung: 01. Dezember 2025

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